Vesterlyng Camping – Mietbedingungen
MIETVERHANDLUNGSBEDINGUNGEN
Willkommen auf dem Campingplatz Vesterlyng. Wir hoffen, dass Ihr Aufenthalt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit verläuft. Dieser Text wurde verfasst, um Unklarheiten bei unseren Gästen zu vermeiden, und soll Ihnen helfen, Ihren Aufenthalt hier in vollen Zügen zu genießen.
Mit der Übermittlung dieses Mietvertrags für die oben genannte Saison und dessen Annahme durch den Mieter schließen beide Parteien den vorliegenden Mietvertrag ab. Mit der Zahlung der Miete oder der Kaution bestätigt der Mieter den Vertrag und erklärt damit, die nachstehenden Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Die Verlängerung des Platzes für das folgende Jahr muss Vesterlyng bis spätestens xx. Monat 202X mitgeteilt werden; danach wird der Platz an andere Interessenten vergeben.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn Sie einen Stellplatz haben und diesen auch in der folgenden Saison nutzen möchten, ist die Kaution spätestens bei der Abreise zu hinterlegen. Ausnahmen hiervon können Änderungen der Stellplatzaufteilung, Neuanlagen oder Ähnliches sein. Die Kaution beträgt kr. .000 kr. für einen Ganzsaisonplatz und kr. für einen Teilzeitplatz; der Betrag wird vom Gesamtpreis der Saison abgezogen. Die erste Rate ist spätestens am 15. Januar fällig, und die zweite Rate muss spätestens am 1. März 2021 für Saison- und Frühjahrsplätze eingezahlt sein. Bei Reservierung eines Saisonplatzes nach dem 15. Januar werden die Raten nach Absprache mit dem Campingplatzleiter gezahlt.
Bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr in Höhe von kr. erhoben. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung behält sich der Campingplatz das Recht vor, den Stellplatz an einen anderen Gast zu vermieten.
Vermietung von Wohnwagen an Dritte
Mieter sind herzlich eingeladen, ihren Wohnwagen auf www.camptravel.net zu vermieten. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption, wo wir Ihnen auch bei der Erstellung eines Vermieterprofils und der Kontaktaufnahme mit anderen Vermietern zum Erfahrungsaustausch behilflich sein können.
Zulassung von Wohnwagen:
Gemäß der Campingordnung müssen alle Wohnwagen, die auf den Stellplätzen des Campingplatzes stehen, identifiziert werden können. Aufgestellte Wohnwagen müssen entweder gemäß dänischem oder ausländischem Straßenverkehrsrecht zugelassen sein (d. h., ein Wohnwagen muss rechtmäßig an ein Fahrzeug angekuppelt und rechtmäßig von einem Campingplatz zu einem anderen Campingplatz im Heimatland gefahren werden können) oder sie müssen mit einer ID-Nr. (der grünen ID-Plakette) registriert sein. Das Kennzeichen mit gültiger Jahresmarke muss entweder hinten am Wohnwagen, wo normalerweise das Nummernschild angebracht ist, oder sichtbar in einem zur Straße hin gerichteten Fenster angebracht werden. Die Kennzeichen und die Jahresmarke können an der Rezeption erworben werden.
SITZPLÄTZE UND ABSTANDSREGELN
Gemäß der 3-Meter-Regel der Brandschutzvorschriften müssen Wohnwagen, Zelte, Aufbewahrungszelte usw. so aufgestellt werden, dass sie die Aufstellmöglichkeiten der Nachbarn nicht beeinträchtigen. Daher muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Wenn ein Wohnwagen, ein Zelt oder Ähnliches näher als 1,5 m an einer Grundstücksgrenze aufgestellt ist, muss es versetzt werden. Wenn etwas zu nah an einer Grundstücksgrenze steht oder der Lagerleiter von der Feuerwehr aufgefordert wird, den Sicherheitsabstand einzuhalten, werden Zelte, Wohnwagen usw. auch ohne Benachrichtigung des Eigentümers versetzt.
Pro Stellplatz ist die Aufstellung von einem Wohnwagen, einem Vorzelt und gegebenenfalls einem Gerätezelt gestattet. Alles, was nicht innerhalb dieser Bereiche aufgestellt wird, muss bei jeder Abreise vom Stellplatz entfernt werden. Fahnenmasten, Antennen und Ähnliches sind nur dann erlaubt, wenn sie fest am Wohnwagen angebracht sind.
Werden Sonnensegel dauerhaft verwendet, müssen die Abmessungen ebenfalls eingehalten werden. Beachten Sie, dass der Abstand auch für Aufbewahrungszelte gilt. Feste Böden müssen vom Zelt bedeckt sein. Es dürfen keine Terrassen angelegt, Kunstrasen verlegt, Zäune errichtet oder Ähnliches vorgenommen werden. Der Camper muss stets die Vorschriften der Campingordnung einhalten.
Die Reinigung und Pflege des Stellplatzes rund um den Wohnwagen obliegt dem Mieter. Halten Sie den Stellplatz sauber und ordentlich.
Wird der Stauraum unter dem Wohnwagen genutzt, müssen Verkleidungen angebracht werden, da dieser nicht sichtbar sein darf. Mähen Sie den Rasen und die Ränder in angemessenen Abständen, ca. alle zwei Wochen. (Rasenmäher können an der Rezeption für kr. gemietet werden kr. ) Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift übernimmt der Campingplatz diese Aufgabe selbst und erhebt eine Gebühr von kr. pro Mal.
Die Verwendung von Round-Up oder anderen Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht gestattet. Alle Schnitt-, Mäh- und Grabarbeiten auf dem Campingplatz dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Campingplatzleiter durchgeführt werden. Es wird eine Gebühr von mindestens kr. für die Wiederherstellung erhoben, wenn auf der Parzelle gegraben oder beschnitten wird, ohne dass der Campingplatzleiter seine Zustimmung erteilt hat.
Wohnwagen und Vorzelt müssen gepflegt, sauber und frei von Algen gehalten werden. Der Bereich um den Wohnwagen herum muss ebenfalls gepflegt und aufgeräumt sein.
Unstimmigkeiten mit dem Campingplatzleiter oder Verstöße gegen eine oder mehrere Regeln gelten als Vertragsverletzung, und der Mieter kann daraufhin unverzüglich vom Stellplatz verwiesen werden. Bei Vertragsverletzung wird kein Teil der Miete zurückerstattet. Bei Vertragsverletzung kann eine Gebühr für die Wiederherstellung des Stellplatzes usw. anfallen.
PARKEN VON FAHRZEUGEN UND FAHREN AUF DEM GELÄNDE
NUR EIN AUTO PRO STELLPLATZ. WENN AUF DEM STELLPLATZ KEIN PLATZ FÜR DAS AUTO IST, MUSS AUF DEN PARKPLÄTZEN AN DER EINFAHRT ODER ENTLANG DER STRASSE AUSSERHALB DES GELÄNDES GEPARKT WERDEN.
Es ist nicht gestattet, das Auto auf einem ungenutzten Parkplatz abzustellen, da dies eine große Unannehmlichkeit für die Touristen darstellt, die wir dorthin schicken, weil sie davon ausgehen, dass es sich um einen freien Platz handelt.
DENK DARAN: Bewegung ist gesund. Fahr nicht mit dem Auto zum Toilettenhäuschen, zum Laden oder zum Café (das ist gut für die Umwelt), sondern nimm stattdessen das Fahrrad oder geh zu Fuß (das ist gut für deine Gesundheit)
Das Befahren des Geländes ist auf das absolut Notwendige zu beschränken und muss stets im Schritttempo erfolgen. MAX. 15 KM/H.
Aus Rücksicht auf die anderen Camper und zur Wahrung der Nachtruhe darf zwischen 7:00 und 22:00 Uhr gefahren werden. Die Schranke ist zwischen 22:00 und 7:00 Uhr geschlossen. Bei einer schweren akuten Erkrankung oder falls ein Krankenwagen auf den Platz muss, wenden Sie sich bitte telefonisch unter [FIRMA_TELEFON] an den Campingplatzleiter oder das Personal.
Werden wir zwischen 22:00 und 7:00 Uhr gebeten, die Schranke zu öffnen, weil Sie vergessen haben, das Auto wegzufahren, es sich um nicht angemeldete Gäste handelt oder aus einem anderen Grund, zahlt der Mieter eine Gebühr von kr. dies gilt jedoch nicht bei einem Alarm.
WOHNSITZ
Der Platz darf an Wochentagen, Wochenenden sowie in den Ferien und an Feiertagen genutzt werden; allerdings darf man keinen ständigen Wohnsitz auf dem Campingplatz haben, sondern muss einen anderen gemeldeten Wohnsitz (Melderegisteradresse) vorweisen können.
GÄSTE
Tagesgäste von Saisoncampern melden sich bei jedem Besuch an der Rezeption und zahlen kr. pro Gast, es sei denn, der Saisoncamper hat eine Gästekarte erworben. Der Gast hat Anspruch auf die Nutzung der Einrichtungen des Campingplatzes, mit Ausnahme des Poolbereichs. Der Zugang zum Pool kann für kr. pro Gast erworben werden.
Übernachtungsgäste, die sich nicht an der Rezeption angemeldet haben, gelten als Vertragsverletzung und führen zur Kündigung des Mietvertrags.
Alle Gäste von Saisoncampern MÜSSEN außerhalb des Geländes auf dem Besucherparkplatz parken.
HAUSTIERE
Hunde sind herzlich willkommen, müssen jedoch an der kurzen Leine geführt und außerhalb des Stellplatzes ausgeführt werden. Lassen Sie Ihren Hund nicht allein im Vorzelt oder Wohnwagen – und denken Sie daran, dass ein bellender und/oder frei herumlaufender Hund für die Nachbarn eine große Belästigung darstellt.
Denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen.
STROMZÄHLER
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Zähler regelmäßig zu überprüfen. Bei einem Defekt am Zähler schätzt der Campingplatz den Verbrauch. Bei einem Defekt wenden Sie sich bitte umgehend an den Campingplatzleiter, damit der Defekt behoben werden kann. Wir empfehlen, das Stromkabel an der Stromstation jedes Mal zu trennen, wenn der Stellplatz für mehr als 24 Stunden verlassen wird, um Brandgefahr und/oder Kurzschlüsse zu vermeiden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, zu überprüfen, ob Strom vorhanden ist. Der Campingplatz kann nicht für Stromausfälle haftbar gemacht werden.
Low season
In der Nebensaison können die Öffnungszeiten an der Rezeption, im Laden und im Café eingeschränkt sein. Bei dringenden und unaufschiebbaren Anliegen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung – entweder über die Hauptnummer des Campingplatzes und/oder die Handynummer des Campingplatzleiters oder bei Kontakt in unserem Privathaus.
[FIRMA_TELEFON].
Auch das Geschäft und das Schwimmbad haben eingeschränkte Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind stets an den Türen ausgehängt oder werden an der Rezeption bzw. im Geschäft bekannt gegeben. Es kann zudem zu Einschränkungen bei den Einrichtungen kommen. Beispielsweise können Hüpfburgen abgebaut sein, einige Toilettenräume geschlossen sein usw.
REINIGUNG
Während der Schulferien findet zu bestimmten Zeiten eine Reinigung statt. Bitte nehmen Sie dies zur Kenntnis und nutzen Sie ein anderes Gebäude. Während der restlichen Saison gibt es keine festgelegten Reinigungszeiten; daher bitten wir Sie, ein anderes Servicegebäude zu nutzen.
Verfügbarkeit der Stellplätze auf dem Campingplatz
Bei Baumfällungen, Änderungen der Platzgestaltung, Neuanlagen oder anderen Maßnahmen ist der Campingplatz berechtigt, dem Mieter einen alternativen Stellplatz anzubieten.
ABFALLENTSORGUNG
Die aufgestellten Container und Abfallbehälter dürfen AUSSCHLIESSLICH für gewöhnlichen Küchenabfall verwendet werden.
Flaschen und Glas gehören in den Glascontainer.
Zeitungen und Papier gehören in den Zeitungscontainer.
Pappe muss zusammengefaltet und in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden.
ANDERER MÜLL UND SPERRMÜLL (Grills, Stühle, Teppiche, Böden usw.) muss selbst entsorgt werden.
REGELN IM POOLBEREICH
Der Aufenthalt in diesem Bereich erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Werden die vorgeschriebenen Regeln, die am Eingangstor ersichtlich sind, nicht eingehalten, führt dies zum Verweis. Der Bereich ist videoüberwacht.
Alle Badegäste müssen sich vor der Benutzung des Pools entweder im Poolbereich oder im nahegelegenen Sanitärgebäude abduschen.
TV UND AUFENTHALTSRAUM
Der TV- und Aufenthaltsraum steht registrierten Campern und ihren Gästen zur freien Verfügung. Bitte halten Sie den Bereich nach Gebrauch sauber und ordentlich.
SPIEL UND BALLSPIELE
Der Campingplatz verfügt über Spielplätze und einen Ballspielplatz. Bitte helfen Sie Ihren Kindern/Enkeln, die Bereiche zu finden, in denen gespielt und Ball gespielt werden darf. Ballspiele sind zwischen Zelten und Caravans nicht gestattet. Das Hüpfkissen darf bei Regen und wenn es nicht vollständig aufgeblasen ist, nicht benutzt werden.
TIERGEHEGE
Die Tiere werden täglich um 10 Uhr gefüttert und alle Kinder und Erwachsenen sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Treffpunkt ist am Vesterlyng Café.
WINTERLAGERUNG
Es besteht die Möglichkeit, Ihren Caravan gegen Gebühr winterzulagern. Die Winterlagerung muss vor Saisonende an der Rezeption angemeldet und bezahlt werden. Die Winterlagerung erfolgt von Saisonende bis Saisonbeginn. Wintergelagerte Caravans werden in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt.
BEI ABREISE
Der pitch muss bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt werden. Der pitch muss so übergeben werden, wie er bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle persönlichen Gegenstände müssen entfernt sein. Zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Mieters entfernt, mindestens jedoch kr. 300,-.
Sie sind jederzeit herzlich willkommen, den pitch im Winterhalbjahr zu besuchen, um Ihre wintergelagerten Caravans zu besichtigen oder einfach nur spazieren zu gehen. Bitte parken Sie auf dem Parkplatz, auch wenn die Schranke offen steht. Seien Sie immer aufmerksam, wenn auf dem pitch gearbeitet wird.
Bitte beachten Sie, dass alle Gebäude auf dem Campingplatz rauchfrei sind.


